Ihre Fragen & Unsere Antworten
Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Antworten zu verschiedenen Themen. Bitte kontaktieren Sie uns, falls Ihre Frage nicht beantwortet wird.
- Wir sind verunsichert betreffend der Entwicklung unseres kleinen Kindes. Was sollen wir tun?
- Welches ist die richtige Schule für mein Kind?
- Weshalb muss mein Kind eine Sonderschule besuchen?
- Wie muss ich vorgehen, um Unterstützung durch eine Sonderschule zu erhalten?
- Kann ich mein Kind auch selbst bei einer Sonderschule anmelden?
- Wer ist zuständig für die Zuweisung zu einer Sonderschule?
- Wie wird ein Sonderschulplatz finanziert?
- Welche Kosten fallen für Eltern an?
- Gibt es eine unabhängige Anlaufstelle, wenn Eltern mit der Sonderschulverfügung oder einer Sonderschulverlängerung nicht einverstanden sind?
- Arbeiten Sonderschulen nach bestimmten Lehrplänen?
- Wie muss ich mir einen Tagesablauf an einer Sonderschule vorstellen?
- Wie lange bleibt mein Kind in einer Sonderschule? Bis zum Ende der Schulzeit?
- Wie geht das Leben für mein Kind nach der Schulzeit weiter?
- Wie muss ich vorgehen, um Unterstützung zu Hause zu erhalten?
Wir sind verunsichert betreffend der Entwicklung unseres kleinen Kindes. Was sollen wir tun?
Fragen Sie Ihren Kinderarzt/Ihre Kinderärztin oder melden Sie sich bei der Heilpädagogischen Früherziehung.
Welches ist die richtige Schule für mein Kind?
Unter «SCHULEN» finden Sie die im Kanton Thurgau anerkannten Sonderschulen aufgelistet. In der 3. Spalte ist aufgeführt, für welche Kinder und Jugendlichen die einzelnen Schulen zuständig sind.
Sprechen Sie mit der Schulpsychologin/dem Schulpsychologen oder derjenigen Fachperson, die eine Abklärung durchgeführt hat. Diese Fachperson hilft Ihnen weiter.
Weshalb muss mein Kind eine Sonderschule besuchen?
Kinder, die eine Sonderschule besuchen, brauchen besondere, intensive, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Förderung.
Ihr Kind hat so grosse Probleme mit seiner geistigen Entwicklung, seinem Verhalten oder seiner Sprachentwicklung, dass die Regelschule damit überfordert ist.
In den Sonderschulen arbeiten speziell ausgebildete Lehrpersonen, Sozialpädagogen/-innen und Therapeutinnen. Zudem führen wir kleinere Klassen und haben dementsprechend mehr Zeit für Ihr Kind.
Wir passen die offiziellen Lehrpläne den Bedürfnissen der Kinder an. Wenn die Entwicklung stark beeinträchtigt ist, erstellen wir von Grund auf einen eigenen Lehrplan für das entsprechende Kind. Dabei berücksichtigen wir insbesondere auch die praktischen Fähigkeiten.
Wie muss ich vorgehen, um Unterstützung durch eine Sonderschule zu erhalten?
Für einen Sonderschulplatz braucht es eine Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst. Ist der Sonderschulplatz nötig, braucht es einen Entscheid durch die Fachstelle Sonderschulung und den Chef Amt für Volksschule.
Die zuständige Person beim Schulpsychologischen Dienst bespricht mit Ihnen und Ihrer Wohnortschulgemeinde die Form der Sonderschulung:
Die integrative Sonderschulung: Ein Kind mit Sonderschulstatus wird in der Volksschule der Wohngemeinde unterrichtet und speziell unterstützt. Die Schulgemeinden im Thurgau entscheiden selber, ob sie diese Möglichkeit umsetzen können.
Die separative Sonderschulung: Ein Kind mit Sonderschulstatus besucht eine passende Sonderschule im Kanton. Die Angebote der Sonderschulen sind umfassender und spezialisierter. Der Unterricht findet in kleinen Klassen statt.
Ob und weshalb die integrative oder separative Variante gewählt wird, hängt von der Situation des Kindes, der Familie, der örtlichen Schule, der Art und dem Ausmass der Beeinträchtigung, dem sozialen Umfeld usw. ab.
Jede Situation wird individuell beurteilt.
Kann ich mein Kind auch selbst bei einer Sonderschule anmelden?
Nein, eine Anmeldung für eine spezifische Sonderschule ist nicht möglich.
Ja, Eltern können ihr Kind selbst für eine Abklärung anmelden. Auf der Website www.av.tg.ch > Schulpsychologie finden Sie das „Anmeldeformular Schulpsychologie“. Die Lehrpersonen und Schulleitungen sind Ihnen gerne dabei behilflich.
Wer ist zuständig für die Zuweisung zu einer Sonderschule?
Die Fachstelle Sonderschulung des Amts für Volksschule Thurgau teilt die Sonderschulplätze im ganzen Kanton zu.
Wie wird ein Sonderschulplatz finanziert?
Der Kanton Thurgau finanziert die Sonderschulplätze und die Heilpädagogische Früherziehung.
Die Spitalschule wird über die Krankenkassen finanziert.
Welche Kosten fallen für Eltern an?
Für Externatsplätze werden 120.--/Monat (1440.-- pro Schuljahr) für Mittagessen und Betreuung verrechnet.
Für Internatsplätze werden 240.--/Monat (2880.-- pro Schuljahr) für volle Verpflegung, Übernachtung und Betreuung verrechnet.
Gibt es eine unabhängige Anlaufstelle, wenn Eltern mit der Sonderschulverfügung oder einer Sonderschulverlängerung nicht einverstanden sind?
Gegen den Entscheid der Fachstelle können Eltern Rekurs beim Departement für Erziehung und Kultur in Frauenfeld einlegen.
Pro Infirmis oder Procap sind unabhängige Organisationen. Sie führen – neben vielen anderen Angeboten – auch eine Rechtsberatung, welche Sie in rechtlichen Fragen unterstützt.
Arbeiten Sonderschulen nach bestimmten Lehrplänen?
Die Sonderschulen für normalbegabte Kinder und Jugendliche orientieren sich am Lehrplan Volksschule Thurgau.
Die Sonderschulen für Kinder mit geistigen Beeinträchtigungen arbeiten mit verschiedenen eigenen oder deutschen Lehrplänen. Ein Lehrplan für den sonderpädagogischen Bereich wird zurzeit erarbeitet und sollte ab ca. 2019 vorliegen.
Lernschwierigkeiten im Bereich der Ausdauer, Konzentration, Wahrnehmung oder des Denkens können die Erreichung der Lehrplanziele einschränken oder verunmöglichen. Für Kinder und Jugendliche in Sonderschulen werden deshalb individuelle Förderpläne erstellt.
Anstelle eines Zeugnisses wird jährlich ein Förderbericht erstellt. Einzelne Sonderschulen beurteilen die Schülerleistungen zusätzlich mit dem kantonalen Notenzeugnis.
Wie muss ich mir einen Tagesablauf an einer Sonderschule vorstellen?
Aufgrund der unterschiedlichen, individuellen Lernziele kann diese Frage nicht pauschal beantwortet werden.
Alle Kinder haben einen Stundenplan. Da sind Lernzeiten, Therapiezeiten, individuelle Förderung, Klassenunterricht und Gemeinschaftserlebnisse aufgeführt.
Wie viel im regulären Schulstoff gearbeitet wird, hängt von der Art der Sonderschule und vom Leistungsstand des Kindes ab.
Alle Sonderschulen sind als Tagesschulen und/oder Internatsschulen organisiert. Ihr Kind wird morgens und nachmittags vom Schulbus abgeholt oder kommt selbstständig mit Zug und Bus zur Schule. Die Mittagsbetreuung und Freizeitgestaltung sind neben dem Unterricht wichtige Entwicklungsfelder.
Wie lange bleibt mein Kind in einer Sonderschule? Bis zum Ende der Schulzeit?
Eine Sonderschulverfügung wird für ein bis zwei Jahre ausgestellt. Nach dieser Frist wird wieder geprüft, ob eine Verlängerung Sinn macht oder ob andere Lösungen – wie zum Beispiel eine Rückschulung in die Regelschule oder eine integrative Sonderschulung – möglich sind.
Wie geht das Leben für mein Kind nach der Schulzeit weiter?
Für alle Schulen gilt das Prinzip: Kein Austritt ohne Anschlusslösung.
Ab der 7. Klasse beginnt ein intensiver Austausch zwischen den Eltern, dem/der Jugendlichen und den Fachpersonen. Suchen Sie das Gespräch mit der Schule und den weiteren Personen.
Zusammen mit den Jugendlichen, Eltern, Berufsberatung und weiteren Fachstellen wird eine passende Anschlusslösung für das Kind gesucht. Diese hängt von den Möglichkeiten des Jugendlichen ab. Das kann sein: Eine Lehrstelle im ersten Arbeitsmarkt, eine Lehrstelle in einem betreuten Umfeld, ein Beschäftigungsplatz, eine weitere schulische Lösung.
Die Sonderschulen können nicht mitbestimmen, wie es nach der Ausbildung weitergeht. Viele Jugendliche sind langfristig auf unterstützende Betreuung angewiesen; andere Jugendliche schaffen den Schritt in die Selbstständigkeit und kommen ohne weitere Unterstützung zurecht.
Wie muss ich vorgehen, um Unterstützung zu Hause zu erhalten?
Sie können sich an eine der Fachstellen wenden:
Kinder bis Kindergarteneintritt: Heilpädagogische Früherziehung
Kinder und Jugendliche mit stärkeren Behinderungen: Hilflosenentschädigung
Schwierige Familien- Erziehungssituationen: Entlastungsdienst oder Perspektive Thurgau